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Gründung einer SHPK (Shoqëri me përgjegjësi të kufizuar) in Albanien

Die Gründung einer SHPK (Shoqëri me përgjegjësi të kufizuar – was auf Deutsch etwa einer GmbH entspricht) in Albanien ist ein strukturierter Prozess, der die Einhaltung bestimmter rechtlicher Schritte und die Bereitstellung spezifischer Dokumente erfordert.

Der erste Schritt besteht darin, einen einzigartigen Firmennamen zu wählen, der den rechtlichen Anforderungen entspricht. Anschließend müssen die Gründungsdokumente vorbereitet werden, insbesondere die Satzung (Akte e Shoqërisë), die die grundlegenden Strukturen und Regeln für die SHPK festlegt. Die Satzung enthält üblicherweise Informationen über das Kapital, die Geschäftszwecke, den Sitz der Gesellschaft, die Geschäftsführung und die Gesellschafter.

Um den Gründungsprozess fortzusetzen, muss ein temporäres Bankkonto eröffnet und das Mindestkapital von 100.000 Albanischen Lek (ALL) eingezahlt werden. Dieser Schritt erfordert die Zusammenarbeit mit einem Notar, der die Satzung beglaubigt. Die Notarurkunde (Konfirmim Noterak) dient als rechtsgültiges Dokument.

Nach diesen Vorbereitungen erfolgt die Anmeldung bei der Nationalen Wirtschaftsregisteragentur (Agjencia Kombëtare e Regjistrimit të Biznesit – AKEP). Die Gründungsdokumente, beglaubigte Satzung und andere erforderliche Unterlagen müssen persönlich oder elektronisch bei der AKEP eingereicht werden. Während dieses Prozesses wird auch ein temporäres Bankkonto eröffnet.

Die nächste Phase umfasst die steuerliche Registrierung der SHPK beim Steueramt (Dogana e Tatimeve). Wenn die SHPK Mitarbeiter beschäftigt, müssen diese beim Sozialversicherungsinstitut (Instituti i Sigurimeve Shoqërore) angemeldet werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern erfüllt werden.

Die SHPK erhält nach erfolgreicher Überprüfung und Genehmigung durch die AKEP eine offizielle Nummer im Unternehmensregister (Numri i Regjistrit të Biznesit) sowie eine Steuernummer. Es ist ratsam, sich auch bei Bedarf bei der örtlichen Gemeinde anzumelden.

Zusätzlich müssen bestimmte Unternehmen möglicherweise spezielle Lizenzen oder Betriebsgenehmigungen beantragen, abhängig von ihrer Branche und Tätigkeit. In solchen Fällen sollten die erforderlichen Unterlagen gemäß den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen vorbereitet werden.

Die Gründung einer SHPK erfordert die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, einschließlich der AKEP, Banken, Notare, dem Sozialversicherungsinstitut und dem Steueramt. Daher ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden und die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Beachten Sie, dass Gesetze und Verfahren sich ändern können, daher ist es wichtig, die aktuellen Anforderungen zu überprüfen.

Hier ist eine grundlegende Anleitung für den Gründungsprozess:

Schritte zur Gründung einer SHPK in Albanien:

1. Firmenname wählen:

  • Wählen Sie einen einzigartigen Firmennamen, der den rechtlichen Anforderungen entspricht.

2. Vorbereitung der Satzung:

  • Erstellen Sie die Satzung (Akte e Shoqërisë), die die Struktur und Regeln Ihrer SHPK festlegt. Die Satzung sollte unter anderem Informationen über das Kapital, die Geschäftszwecke, den Sitz der Gesellschaft, die Geschäftsführung und die Gesellschafter enthalten.

3. Eröffnung eines Bankkontos:

  • Eröffnen Sie ein temporäres Bankkonto und zahlen Sie das Mindestkapital ein. Das Mindestkapital für eine SHPK beträgt normalerweise 100.000 Albanische Lek (ALL).

4. Notarbescheinigung:

  • Die Satzung muss von einem Notar beglaubigt werden. Die Beglaubigung erfolgt durch eine Notarurkunde (Konfirmim Noterak).

5. Anmeldung bei der Nationalen Wirtschaftsregisteragentur (QKR):

  • Die Gründungsdokumente müssen bei der Nationalen Wirtschaftsregisteragentur (Agjencia Kombëtare e Regjistrimit të Biznesit – AKEP) eingereicht werden. Dies kann persönlich oder elektronisch erfolgen.

6. Steuerregistrierung:

  • Melden Sie die Gesellschaft für Steuerzwecke beim Steueramt (Dogana e Tatimeve) an.

7. Registrierung der Mitarbeiter:

  • Wenn die SHPK Mitarbeiter beschäftigt, müssen diese beim Sozialversicherungsinstitut (Instituti i Sigurimeve Shoqërore) angemeldet werden.

8. Lizenzierung (falls erforderlich):

  • Einige Geschäftstätigkeiten erfordern möglicherweise spezielle Lizenzen. Überprüfen Sie die spezifischen Anforderungen für Ihre Branche.

9. Erhalt des Unternehmensregisters und der Steuernummer:

  • Nach Überprüfung und Genehmigung durch die AKEP wird Ihrer SHPK eine offizielle Nummer im Unternehmensregister (Numri i Regjistrit të Biznesit) sowie eine Steuernummer zugewiesen.

10. Anmeldung bei der Gemeinde (bei Bedarf):

  • In einigen Fällen müssen sich Unternehmen auch bei der örtlichen Gemeinde anmelden.

11. Betriebsgenehmigungen (falls erforderlich):

  • Einige Unternehmen benötigen möglicherweise spezielle Betriebsgenehmigungen, abhängig von ihrer Tätigkeit.

Erforderliche Dokumente für die Gründung einer SHPK:

  1. Satzung (Akte e Shoqërisë):
    • Beglaubigte Kopie der Satzung.
  2. Identifikationsdokumente:
    • Kopien der Ausweise oder Pässe der Gründer und anderer relevanten Personen.
  3. Bankbescheinigung:
    • Bestätigung über die Einzahlung des Mindestkapitals auf das temporäre Bankkonto.
  4. Notarurkunde (Konfirmim Noterak):
    • Beglaubigte Urkunde des Notars über die Satzung.
  5. Anmeldungsformulare:
    • Vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare für die AKEP.
  6. Nachweis der Geschäftsadresse:
    • Bestätigung über die Nutzung der Geschäftsadresse.
  7. Eventuell erforderliche Lizenzunterlagen:
    • Falls Ihre Geschäftstätigkeit spezielle Lizenzen erfordert, fügen Sie die entsprechenden Unterlagen bei.

Es ist ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt ausgeführt werden und die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

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